Häufige Fragen.

 
  • Ablauf für Anlieferer
    • Nach Einfahrt auf das Betriebsgelände auf die Waage fahren. Kontakt zum Wäger aufnehmen und einwiegen.
    • Entladeanweisungen vom Waage-/Hofpersonal entgegennehmen.
    • Den Entladeanweisungen ist Folge zu leisten.
    • Nach dem Entladen zügig aus der Entladezone fahren.
    • Auf die Waage fahren, Motor abstellen und Wiegeschein vom Waagepersonal entgegennehmen.
    • Waage und Betriebsgelände zügig verlassen.

    Ablauf für Abholer
    • Nach Einfahrt auf das Betriebsgelände auf die Waage fahren. Motor abstellen und Fahrzeug verlassen.
    • Ladeanweisungen beim Waagepersonal in Empfang nehmen.
    • Den Anweisungen des Waagepersonals folgen und in den Verladebereich einfahren.
    • Während des Beladevorgangs muss der Fahrer am Fahrzeug bleiben.
    • Beim Beladen richtige Ladungssicherung einsetzen (Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung sind Paletten als Ladungsträger, Zurrgurte, Antirutschmatten, Keile, Kantenschutz, Netze, Schienen mit Lade- und Sperrbalken sowie Staupolster.
    • Den Anweisungen des Verladepersonals ist Folge zu leisten.
    • Bei Nichteinhaltung wird die Verladung eingestellt.
    • Nach der Beladung zügig aus der Verladezone fahren.
    • Auf die Waage fahren, Motor abstellen und Fahrzeug verlassen.
    • Wiegeschein/Transportpapiere vom Waagepersonal entgegennehmen.
    • Kontrolle der A-Tafeln am Fahrzeug, gegebenenfalls aufklappen.
    • Waage und Betriebsgelände zügig verlassen.

    Ladeanweisung
    • Das Rauchen ist aus brandschutzrechtlichen Gründen auf dem gesamten Betriebsgelände verboten.
    • Während der Wartezeit hat der Fahrzeugführer immer am Fahrzeug zu bleiben.
    • Beim Verladen nicht unter die gehobene Last treten.
    • Tragen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung wie Sicherheitsschuhe, Warnweste, etc.
    • Fahrzeuge sind mit A-Tafeln auszurüsten, diese sind aufzuklappen.
    • Nach der Einfahrt auf das Betriebsgelände auf die Waage fahren und mit Lade-/Lieferreferenz beim Waagepersonal anmelden.
    • Den Anweisungen des Hof- und Waagepersonals ist Folge zu leisten.

    Verkehrsregelung
    • Beim Befahren des Betriebsgeländes gilt grundsätzlich die STVO.
    • Die höchste Fahrgeschwindigkeit beträgt 10 km/h, in der Regel aber Schrittgeschwindigkeit (5 km/h).
    • Auf den Fahrwegen ist der Aufenthalt verboten.

    Ladungssicherung
    • Ladungssicherung, nach dem neuesten Stand der Technik (VDI-Richtlinie 2700), ist auf Aufgabe des Fahrzeugführers.
    • Die Ladung ist zum Schutz gegen Umfallen, Beschädigung, Verrutschen etc. vom Fahrzeugführer zu sichern.
    • Die Ladungssicherungshilfsmittel sind vom Fahrzeugführer in stets einwandfreiem Zustand zu stellen und vorzuhalten.
    • Den Anweisungen des Verladepersonals ist Folge zu leisten.
    • Bei Nichteinhaltung wird die Verladung eingestellt.

    Betriebsordnung
    Grundlage für den Betrieb des Recyclinghofes ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG), das Kreislaufwirtschafsgesetz (KrWG), die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und die Nachweisverordnung (NachwV), in Ihrer jeweils gültigen Fassung.

    § 1 Gegenstand und Geltungsbereich
    1. Die Betriebsordnung gilt auf dem auf dem Betriebsgelände des Recyclinghofes der Firma Beggel Bauschutt Recycling Alten Bergweg 1, 87769 Oberrieden genannt. Jeder Benutzer und Mitarbeiter ist angewiesen und verpflichtet die gültigen Hinweise, Beschilderungen und Betriebsanweisungen zu beachten.
    2. Spätestens mit der ersten Anlieferung, mit dem Betreten oder Befahren des Geländes erkennt der Benutzer diese Betriebsordnung an. Die Betriebsordnung hängt an der Anmeldung im Bürogebäude aus.
    3. Benutzer im Sinne dieser Betriebsordnung werden definiert aus Personen oder Unternehmen in dessen Auftrag angeliefert wird, als Personen oder Unternehmen, die selbst die Anlieferung durchführen, sowie Besucher.

    § 2 Entsorgungsleistungen
    1. Auf dem Recyclinghof können nur Abfälle zur Verwertung angenommen werden. Abfälle zur Beseitigung (gefährliche Abfälle) dürfen nur zur Zwischenlagerung angenommen werden.
    2. Die Annahme von Abfällen auf dem Recyclinghof ist auf die im Anhang 1 beigefügte Annahmeliste beschränkt. Außerdem sind hierbei die geltenden Andienungspflichten der jeweiligen Kreise zu beachten.
    3. Für die gelieferten Abfälle sind die behördlichen Genehmigungen zu beachten. Insbesondere sind gewerbliche Abfallerzeuger und Beförderer an die NachwV gebunden. Diese verpflichtet sie bei Anlieferung gefährlicher Abfälle von mehr als 2 Tonen pro Jahr einen Entsorgungsnachweis zu besitzen. Bei Anlieferung, wird ein Übernahmeschein über unseren Sammelentsorgungsnachweis erstellt. Welcher gebührenpflichtig ist. Dies betrifft die Anlieferung von imprägniertem A4 Altholz, asbesthaltige Baustoffe und Dämmmaterialien, die gefährliche Stoffe enthalten können (Mineralwolle).

    § 3 Vergütungen
    1. Die Anlieferung der Abfälle ist kostenpflichtig. Bemessungsgrundlage ist Stückzahl, Volumen oder Gewicht.
    2. Die angefallene Menge Abfall ist sofort in bar oder per EC- Kartenzahlung also bargeldlos zu bezahlen. Benutzer mit einem Kundenkonto ist die Anlieferung per Lieferschein/Wiegeschein mit anschließender Rechnungsstellung gestattet.

    § 4 Weisungsberechtigung
    1. Das Personal der Beggel Bauschutt Recycling ist für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Betrieb verantwortlich und insoweit verpflichtet und berechtigt, notwendige Weisungen den Benutzern erteilen. Benutzer der Anlage haben diesen Weisungen Folge zu leisten.

    § 5 Öffnungszeiten
    1. Die Benutzung ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt.
    2. Der Recyclinghof ist montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 8:00 –12:00 Uhr geöffnet.

    § 6 Benutzerpflichten
    1. Auf dem gesamten Betriebsgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Betriebseigene Fahrzeuge und Baumaschinen genießen Vorfahrt. Die Anlieferfahrzeuge dürfen nach befahren des Geländes direkt auf die Waage fahren. Das maximale Gewicht auf der Fahrzeugwaage darf 50t nicht überschreiten. Die Regelungen der StVO bleiben dadurch
    unberührt. Dort erfolgt die Erstkontrolle der anzuliefernden Abfälle und die weiteren Anweisungen zu den jeweiligen Kippstellen. Es gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h (Schrittgeschwindigkeit) auf dem kompletten Recyclinghof. Es ist zu beachten, dass auf dem Betriebsgelände nur eingeschränkter Winterdienst erfolgt.
    2. Das Abladen von Abfällen ist erst nach einer Anlieferungskontrolle und anschließender Kippstellenweinweisung gestattet. Hierzu meldet sich jeder Benutzer wie unter Punkt 1 beschrieben an der Waage an. (1. Sichtkontrolle der Abfälle) Dort wird dem Benutzer ein Anlieferung-Laufzettel ausgehändigt, dieser muss vom Hofpersonal ausgefüllt werden. (2. Kontrolle der Abfälle)
    3. Benutzer des Recyclinghofs haben sich auf dem Betriebsgelände so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung nicht gestört werden, Personal und Sachwerte nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert werden.
    4. Die Abfallarten sind nach den Abfallarten getrennt anzuliefern und dürfen nur an den vom Betriebspersonal zugewiesenen bzw. durch Hinweisschilder bezeichneten Stellen abgeladen werden. Der Abladevorgang muss ohne Verzögerungen durchgeführt werden. Die Abfälle sind grundsätzlich von den Benutzern selbstständig in die dafür vorgesehenen Haufen, Hallen und Container abzuladen. Unsachgemäßes Abladen, Täuschungsversuche oder Abladen von Abfällen, die nicht im Annahmekatalog aufgeführt sind werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für zusätzlich entstandenen Aufwand für beispielsweise um verpacken oder umladen von Abfällen.
    3. Rauchen oder der Umgang mit offenem Feuer ist auf dem Recyclinghof strikt verboten. Rauschen im Aufenthaltsraum und im Bereich zur Straße vor der Waage gestattet.
    4. Das Aussortieren und Mitnehme von Gegenständen aus den angelieferten Abfällen ist grundsätzlich nicht gestattet.
    5. Ebenfalls nicht gestattet sind Bild- und Videoaufnahmen, dies muss vorher mit der Geschäftsleitung schriftlich vereinbart werden.
    6. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen den Recyclinghof aus Sicherheitsgründen nur in Beaufsichtigung der Begleitung sein.
    7. Wieder rechtliches Betreten des Recyclinghofes wird vom Anlagenbetreiber zur Anzeige gebracht.

    § 7 Kontrollen
    1. Das Betriebspersonal ist berechtigt und verpflichtet Kontrollen durchzuführen. Die Kontrollen beziehen sich auf die Art und Herkunft der Abfälle. Der Benutzer des Recyclinghofes hat auf Verlangen des Anlieferfahrzeug, Anhänger, Behälter oder Verpackung zu öffnen. Nicht zugelassene Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen.
    2. Beförderer sind verpflichtet, alle zur Abfallentsorgung erforderlichen Auskünfte vollständig und richtig zu erteilen, besonders die Art und Herkunft der Abfälle.
    3. Besteht der Verdacht, dass andere Inhaltsstoffe als vom Anlieferer angegeben im Abfall enthalten sind, ist die Beggel Bauschutt Recycling berechtigt eine Beprobung und eine anschließende Untersuchung durch ein anerkanntes Analyselabor durchzuführen. Die Kosten der Untersuchung trägt der Anlieferer.

    § 8 Zurückweisung
    1. Das Betriebspersonal ist berechtigt, bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen auch zugelassene Abfälle zurückzuweisen.
    2. Folgende Abfälle sind grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen:
    - Schadstoffe wie Öle, Lacke & Farben, Flüssigkeiten im Allgemeinen
    - Munition und Sprengkörper
    - Geschlossene Hohlkörper
    - Radioaktive Abfälle
    - Medizinische Abfälle
    - Tierkörper & Schlachtabfälle
    - Abfälle aus Brandschaden
    - Restabfälle (Hausmüll zur Beseitigung)
    - Kühlgeräte
    - Elektrogeräte
    - Batterien

    § 9 Haftung
    1. Die Beggel Bauschutt Recycling haftet nicht für Unfälle oder Schadensfälle bei unbefugtem Betreten der Anlage sowie bei Zuwiderhandlung gegen diese Betriebsordnung oder nicht verkehrsgerechtem Verhalten der Benutzer. Es gilt vorrangig die gegenseitige Rücksichtnahme.
    2. Für entsprechende Schäden bei Anlieferung von Abfällen, die von der Annahme ausgeschlossen sind, haften Abfallerzeuger, Beförderer und Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
    3. Die Beggel Bauschutt Recycling haftet nicht für Kosten, die durch Zurückweisung von Abfällen entstehen.
    4. Die Beggel Bauschutt Recycling haftet nicht für Schäden, welche durch unsachgemäße Benutzung der Anlage entstehen oder die durch dritte Personen verursacht werden.
    5. Die Beggel Bauschutt Recycling haftet nicht für Schäden, insbesondere Fahrzeugschäden, die bei der Anlieferung und Abladevorgängen entstehen.
    6. Das Betreten und Befahren des gesamten Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.

    § 10 Zuwiderhandlung
    1. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Betriebsordnung kann die Beggel Bauschutt Recycling im Rahmen ihres Hausrechts die erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere den Benutzer vorübergehen oder dauerhaft von der Benutzung des Recyclinghofs ausschließen. Kosten, die aus der Zuwiderhandlung entstehen, könne dem Verursacher in Rechnung stellt werden.

    § 11 Schlussbestimmung
    1. Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    § 12 Inkrafttreten
    1. Die Betriebsordnung tritt mit sofortiger Wirkung am 01.08.2022 in Kraft

    Oberrieden, den 30.07.2022
    Die Geschäftsführung
    (Ulrich Beggel)


  • Hier eine Auflistung mit Produkten, Abfällen und Materialien, die Sie bei uns abgeben können. Wir stehen Ihnen gern persönlich, telefonisch oder per Mail bei offenen Fragen zur Verfügung.

    "Abfall
    schlüssel" Abfallbezeichnung


    Gruppe 1 Mineralische Abfälle/Baustellenabfälle nicht gefährlich
    170101 Beton
    170102 Ziegel
    170101 Beton
    170103 Fliesen, Ziegel und Keramik
    170107 "Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen"
    170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
    170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
    170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
    170802 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
    170904 "gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen"
    191209 Mineralien (z.B. Sand, Steine)
    200202 Boden und Steine
    200301 gemischte Siedlungsabfälle


    Gruppe 2 Mineralische Abfälle/Baustellenabfälle gefährlich
    170106* "Gemische aus oder getrennte Franktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik die gefährliche Stoffe enthalten"
    170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische
    170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
    170503* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
    170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält
    170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
    170605* asbesthaltige Baustoffe


    Gruppe 3 Althölzer A I - A III
    030105 "Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen"
    150103 Verpackungen aus Holz
    170201 Holz
    191207 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
    200138 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
    200307 Sperrmüll
    200137* Holz, das gefährliche Stoffe enthält


    Gruppe 4 Althölzer A IV
    030105* Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährlich Stoffe enthalten
    170204* "Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind"
    191206* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
    200137* Holz, das gefährliche Stoffe enthält


    Gruppe 5 Kunststoffe

    020104 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
    070213 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
    120105 Kunststoffspäne und drehspäne
    150102 Verpackungen aus Kunststoff
    150105 Verbundverpackungen
    150106 gemischte Verpackungen
    160119 Kunststoffe
    170203 Kunststoff
    191204 Kunststoff und Gummi
    200139 Kunststoffe


    Gruppe 6 Papier/Kartonagen
    150101 Verpackungen aus Papier und Pappe
    191201 Papier und Pappe
    200101 Papier und Pappe


    Gruppe 7 Glas
    101112 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 101111 fällt
    150107 Verpackungen aus Glas
    160120 Glas
    170202 Glas
    191205 Glas
    200102 Glas


    Gruppe 8 Schrott und NE-Metalle
    120113 Schweißabfälle
    150104 Verpackungen aus Metall
    160117 Eisenmetalle
    160118 Nichteisenmetalle
    170401 Kupfer, Bronze, Messing
    170402 Aluminium
    170403 Blei
    170404 Zink
    170405 Eisen und Stahl
    170406 Zinn
    170407 gemischte Metalle
    191202 Eisenmetalle
    191203 Nichteisenmetalle
    200140 Metalle

    Gruppe 9 Sonstige Abfälle, die keiner Gruppe zuzuordnen sind nicht gefährlich
    160103 Altreifen
    170411 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen

    Gruppe 10 Bauwirtschaftliche Produkte
    Kies, Sand, Steine usw.

  • Abladen müssen Sie in der Regel selbst. Bei Hängern bzw. Fahrzeugen, die über keine Kippfunktion verfügen, dürfen wir leider maximal per Fahrzeug mit einer Gabel abladen. Schaufel & Besen stehen Ihnen auf dem gesamten Platz zur Verfügung.


    Beladen wiederum ist kein Problem. Hierzu haben wir für jedes Fahrzeug die passende Schaufelgröße, um Ihnen die gewünschte Menge zu verladen.

    Einen detailierten Ablauf zur Anlieferung sowie Be- und Entladung, finden Sie unter “Wie läuft ein Besuch bei euch ab?”.

  • Unser Einzugsgebiet von Container bzw. unser Areal, in denen wir Abbrüche etc. vornehmen, erstreckt sich über Landkreis Unterallgäu, Memmingen, Oberallgäu, Krumbach usw.

    Wir stellen Ihnen den Container gern an ihren gewünschten Platz, allerdings müssen Faktoren wie Fahrzeuggröße & -gewicht, Bodenbeschaffenheit und Verkehrslage bei der Planung mit einbezogen werden. Unsere erfahrenen Fahrer können für Sie Vorschläge machen oder auf Ihre eingehen und die Situation bewerten.

    Am besten kontaktieren Sie uns einfach und lassen Sich individuell beraten. Kontaktdaten finden Sie hier.

  • Je nach Material wird entweder nach Gewicht oder Volumen abgerechnet. Faktoren wie Nässe können wir leider nicht einbeziehen.

    Vor Ort haben sie dann die Möglichkeit Bar, per Karte oder auf Rechnung zu bezahlen.

  • Unsere Dienstleistungen finden sie mit ausführlicher Ausführung hier.

    • Bauschutt-Recycling

    • Abbrüche + Entrümpelung

    • Baugruben

    • Wegebau

    • Materialvertrieb & Transport

    • Containerdienst

    • Wertstoffsammlung & Trennung

    • Winterdienst

  • Wir liegen ein wenig abseits und versteckt. Am leichtesten finden Sie uns, wenn Sie Oberrieden auf der Hauptstraße in Richtung Kammlach verlassen und dann die erste Ausfahrt nach dem Ortsschild links nehmen.

    Alternative Wegbeschreibungen:

    • Schleifweg 4 in 87759 Oberrieden und dann den Schildern folgen

    • oder gegenüber vom Sportplatz/-heim Oberrieden.

    • Kartenansicht

    Wir freuen uns auf Sie.